Rechtsanwältin und Notarin

Birgit Hüntemann-Röttger



   





Kosten

Grundlage für die Gebührenabrechnung von bis zum 30.06.2004 erteilten Aufträgen ist die BRAGO. Ab dem 01.07.2004 gilt das RVG. Dort sind für alle Rechtsgebiete die jeweiligen Gebührensätze geregelt.

Auf Anfrage werden Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihres Falles gerne mitgeteilt, damit Sie einen Überblick bekommen.

Eine endgültige Abrechnung kann natürlich erst nach Abschluss der Angelegenheit vorgenommen werden.

Rechtsschutzversicherungen sind weit verbreitet. Diese helfen nicht nur in Zivilsachen, sondern u. U. auch in Strafsachen.

Lassen Sie sich beraten. Den Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Einholung der Deckungszusage übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls.


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