Kosten
Grundlage für die
Gebührenabrechnung von bis zum
30.06.2004 erteilten
Aufträgen ist die BRAGO. Ab dem 01.07.2004 gilt das RVG. Dort sind für
alle Rechtsgebiete die jeweiligen Gebührensätze geregelt.
Auf Anfrage
werden Ihnen die voraussichtlichen
Kosten Ihres Falles gerne mitgeteilt, damit Sie einen Überblick
bekommen.
Eine endgültige
Abrechnung kann natürlich erst
nach Abschluss der Angelegenheit vorgenommen werden.
Rechtsschutzversicherungen sind weit verbreitet.
Diese helfen nicht nur in Zivilsachen, sondern u. U. auch in
Strafsachen.
Lassen
Sie sich beraten. Den Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung
zur Einholung der Deckungszusage übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls.
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